Rechtsanwalt Peter De Cock ist ermächtigt, in Belgien und Deutschland aufzutreten. Er ist bei der Rechtsanwaltskammer in Hamburg und der Antwerpener Rechtsantwaltskammer eingetragen.

RA De Cock ist ermächtigt, in Belgien allein aufzutreten und plädiert regelmäßig in mehreren Gerichten in Belgien.
RA De Cock beherrscht die deutsche und niederländischem (Rechts)sprache in Wort und Schrift. Dank dieser beiden Trümpfe kann ein Rechtsstreit effektiver und billiger abgehandelt werden: Sie brauchen keinen örtlichen Anwalt und keinen Dolmetscher in Anspruch zu nehmen.

Durch die Zulassung in Belgien und Deutschland ist Peter De Cock – u.a. dank der Zusammenarbeit mit deutschen Kollegen – in der Lage, belgischen Mandanten in Deutschland und deutschen Mandanten in Belgien rechtlichen Beistand zu leisten. Zudem hat sich Peter De Cock sowohl bei der deutschen Botschaft in Brüssel als auch bei der belgischen Botschaft in Berlin einen Namen gemacht.

Einige Beispiele:

Wenn Sie eine offene belgische Rechnung eines deutschen
Schuldners oder eine belgischen Rechnung eines deutsche Schuldners haben, kann RA De Cock Ihre Rechte vor allen belgischen und deutschen Gerichten verteidigen. Je nach der Art der Sache ist es zweckmäßiger, im Land des Schuldners zu laden. Dank dieser Vorgehensweise wird der Prozess schneller und billiger sein.

Wenn Sie einen Unfall in Belgien hatten und die Versicherungen den Falle nicht lösen können (oder wenn die Gegenpartei nicht versichert ist), steht Ihnen RA De Cock als Experte für belgisches und deutsches Verkehrsrecht zur Verfügung.
Wenn Sie einen Rechtsstreit wegen eines Erbfalls eines belgisches Verwandten haben, kann RA De Cock Ihre Rechte vor den zuständigen Gerichten verteidigen und sich mit allen beteiligten Parteien in Verbindung setzen.
Wenn Sie Handelsvertreter eines belgisches Unternehmens sind und einen Konflikt mit ihm haben, verteidigt RA De Cock all Ihre Anliegen: Kündigungsvergütung, Schadensersatz, Kostenvergütung, …
Wenn Sie in Belgien ein teures Sprungpferd gekauft haben, das aber eine Anzahl körperlicher Defekte aufweist, sodass es nicht möglich ist, es an einem Wettrennen teilnehmen zu lassen. Auch in dieser Angelegenheit kann Ihnen RA De Cock helfen.
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Normalverlauf eines zivilverfahrens in Belgien