Unsere Geschäftsstelle kann Ihnen in unterschiedlichen Angelegenheiten beistehen. Im Falle eines Rechtsstreits werden wir immer versuchen, zunächst die Sache gütlich zu regeln, damit sich die Kosten für alle Parteien in Grenzen halten.
Wenn der Versuch einer gütlichen Regelung nicht zum entsprechenden Ergebnis führt, wird die Rechtsanwaltskanzlei Peter De Cock resolut auf dem Gerichtsweg auftreten.
Weiterhin kann unsere Geschäftsstelle Ihrer Sache in einem Schieds- und Mediationsverfahren nachgehen.
Einige Beispiele:
Die Rechtsanwaltskanzlei Peter De Cock kann Ihnen beistehen, um adäquat zu reagieren und Ihre Rechte zu gewährleisten und zu vermeiden, dass Sie schadhafte und nicht gelieferte Ware bezahlen müssen.
RA De Cock kann Ihnen beistehen, Ihre Rechte zu verteidigen und dafür zu sorgen, dass die Kommissionen, die Sie geltend machen können, gezahlt werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei De Cock kann Sie beraten und mitteilen, wie Sie sich zu verhalten haben und eventuell eine Mediation in die Wege leiten, sodass eine Rechtssache vermieden werden kann.
Welche Rechte haben Sie? Was können Sie tun, um den Verkauf und das Image sicherzustellen? Peter De Cock kann Ihnen beistehen!