Die Rechtsanwaltskanzlei Peter De Cock versucht, möglichst transparent vorzugehen. Deshalb sind wir sehr offen für alle Kosten, die ein Rechtsstreit mit sich bringt. Die Kosten sind vorwiegend dreierlei Art:

  • Das Honorar des Anwalts:
  • Die Betriebskosten der Kanzlei (Schriftwechsel, Fahrtkosten, …)
  • Die Gerichtskosten (Verfahren, Sachverständige, …)

Es gibt mehrere Weisen, das Honorar zu berechnen:

Im Falle einer Sache mit Stundensatz wird vor Beginn der Sache ein fester Stundensatz vereinbart. Der Satz hängt von einer Reihe von Faktoren ab: dem Streitwert, der Komplexität, der Vertrautheit mit dem Gegenstand, der äußersten Dringlichkeit, …

Stunden werden in Zeiteinheiten von je 12 Minuten aufgeteilt. Die Höhe des Satzes hängt von der Art der Rechtssache ab und beginnt bei 125 Euro. Wir berechnen ebenfalls immer ein Erfolgshonorar.

Das bedeutet, dass Sie uns zusätzlich zum vereinbarten Stundensatz einen Prozentsatz des Streitwerts zahlen, wenn der Rechtsstreit für Sie ganz oder teilweise erfolgreich ausgeht.

Im Falle eines finanziell messbaren Rechtsstreits bedeutet der Streitwert den Vorteil, den Sie erhalten: der Betrag in Geld, den Sie von der Gegenpartei tatsächlich erhalten bzw. den die Gegenpartei von Ihnen verlangte und den Sie vollständig oder teilweise nicht zahlen müssen.

Wenn der Rechtsstreit für Sie nicht erfolgreich ausgeht, d. h., wenn Sie nichts erhalten oder der Gegenpartei alles zahlen müssen, bzw. die Gegenpartei sich als zahlungsunfähig erweist, zahlen Sie das Erfolgshonorar nicht.

Im Falle eines Wertsatzes wird ein bestimmter Prozentsatz auf der Basis des Streitwerts vereinbart. Zum Beispiel:

  • Stufe von 0 bis 10.000 Euro: 15 %
  • Stufe von 10.000 Euro bis 100.000 Euro: 12 %
  • Oberhalb von 100.000 euro: 8 %

Auf diese Weise wissen Sie im Voraus genau, welche Honorarbeträge auf Sie zukommen, wenn Sie sich für diese Arbeitsweise entscheiden.

Für bestimmte Rechtssachen kann ein fester Pauschalbetrag vereinbart werden. Wenn Sie als Unternehmer oder Gesellschaft regelmäßig dieselben Sachen (z.B. Inkassoakten ohne Anfechtung) haben, können dafür im Voraus angepasste Preise vereinbart werden.

Wir überlegen im Voraus mit Ihnen, welche Formel am Besten ist.

Wir können nie im Voraus genau sagen, wieviel ein Rechtsstreit kosten wird und wie hoch die Erfolgsquote ist. Wir können aber, aufgrund unserer Erfahrung, eine reelle Einschätzung machen. Außerdem können wir in bestimmten Fällen im Voraus eine Solvabilitätsuntersuchung der Gegenpartei durchführen.

Wir führen detaillierte Leistungslisten und halten Sie regelmäßig über die Kosten auf dem Laufenden. Bei jeder Entwicklung der Sache überlegen wir mit Ihnen die Möglichkeiten und Risiken.

In den meisten von uns behandelten Sachen zahlen unsere Mandanten die Kosten nicht oder nur teilweise. Das ist möglich, dank des Rechtsschutzes und/oder der Verfahrensentschädigung.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
VERFAHRENSENTSCHÄDIGUNG

In einem einleitenden Gespräch in unserer Geschäftsstelle könen wir alle Möglichkeiten mit Ihnen bsprechen und die Chancen und Risiken einschätzen. Ein einleitendes Gespräch kostet 100 Euro. Dieser Betrag ist in Bargeld zu zahlen.

Die Kosten eines einleitenden Gesprächs werden abgezogen, wenn die Sache tatsächlich eingeleitet wird.

SETZEN SIE SICH MIT UNS IN VERBINDUNG

Seit 2014 unterliegen die Leistungen von Anwälten der Mehrwertsteuer. Die genannten Beträge verstehen sich immer exklusive 21 % MwSt. Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte diesem Rundschreiben.