Die Rechtsanwaltskanzlei Peter De Cock ist ermächtigt, sowohl in Belgien als auch in Deutschland aufzutreten und hat Korrespondenten in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Italien, Portugal, Schweden und den Vereinigten Staaten.

Peter De Cock beabsichtigt mit seiner doppelten Eigenschaft als ‚Advocaat‘ in Belgien zum einen und Rechtsanwalt in Deutschland zum andern, unter anderem in Zusammenarbeit mit deutschen Kollegen, sowohl belgischen Mandanten in Deutschland als auch deutschen Mandanten in Belgien beizustehen. Peter De Cock ist in der deutschen Botschaft in Brüssel und der belgischen in Berlin bekannt.