FACHBEREICHE

Die Rechtsanwaltskanzlei Peter De Cock ist in vielen Fachbereichen aktiv. Sowohl Privatpersonen als auch Firmen wird bei der Lösung unterschiedlichster juristischer Probleme geholfen. Außerdem kann die Rechtsanwaltskanzlei Peter De Cock Ihnen ebenfalls dabei helfen, juristische Probleme zu vermeiden, indem wir z.B. beim Aufsetzen von Verträgen, Geschäftsbedingungen, usw. helfen.

Unser geografische Arbeitsbereich beschränkt sich nicht auf Belgien, sondern erstreckt sich auf Deutschland, die Niederlande, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien, Portugal, Polen, Schweden und die USA. Rechtsanwalt Peter De Cock ist ermâchtigt, vor Gerichten in Belgien und Deutschland aufzutreten,

Effektivität, Erreichbarkeit, Klarheit und eine persönliche Vorgehensweise kennzeichnen unsere Arbeitsweise.

RA De Cock ist ermächtigt, in Belgien allein aufzutreten und plädiert regelmäßig in mehreren Gerichten in Belgien zu plädieren.
RA De Cock beherrscht die deutsche und niederländischem (Rechts)sprache in Wort und Schrift. Dank dieser beiden Trümpfe kann ein Rechtsstreit effektiver und billiger abgehandelt werden: Sie brauchen keinen örtlichen Anwalt und keinen Dolmetscher in Anspruch zu nehmen.

Mehr zum belgisches Recht lesen.

  • Die Beitreibung von offenen Rechnungen – Privatpersonen und Händler, gegebenenfalls nach einer Prüfung der Solvabilitätsuntersuchung und vor der Mahnung, bevor wir ein Verfahren einleiten.
  • Handelsvertretung, u.a. Vertrag, Kündigungsmodalitäten, Vergütungen, …
  • Alleinverkauf, Aufsetzen von Verträgen, Kündigungsmodalitäten, Handelsmiete

Mehr zum Handelsrecht lesen

  • Fahr- und Rastzeiten, sowohl bei der Feststellung vor Ort durch die Polizei als auch im späteren Verfahren.
  • CMR-Anfechtungen
  • Kommissionär-Spediteur-Anfechtungen
  • Unfälle im Antwerpener Hafengebiet
  • Bahn, Flug, Binnen- und Seefahrt
  • Verkehrsdelikte: strafrechtliche Verteidigung im Falle von Trunkenheit oder Intoxikation.
  • Behandlung von bürgerlichen Interessen, sowohl für den Versicherer als auch für den Täter und das Opfer.
  • Die Behandlung von materiellen und körperlichen Schäden, inklusive medizinischer Sachverständigenuntersuchungen.
  • Das Erstellen von Schadensforderungen nach belgischem und deutschem Recht.

Mehr zum Verkehrsrecht lesen.

  • Sowohl allgemeines Baurecht als auch spezifische Zulieferverträge, wie Klempner, Heizung, …
  • Bauabnahme, Sachverständigenuntersuchungen: Haftung des Bauunternehmers, Architekt, Nachauftragnehmer.
  • Die Betreuung der Interessen des Bauherrn zum einen und des Architekten – Nachauftragnehmers – Unternehmers zum andern.
  • Städtebau: Verteidigung für Gemeinden, Provinzen und den Rat für Genehmigungsanfechtungen.
  • Enteignungen: Phase vor dem Verfahren sowie während des Verfahrens
  • Öffentliche Ausschreibungen mit dem Verfahren vor dem Staatsrat.
  • Beistand des Täters
  • Beistand des Opfers + Schadensersatzforderungen
  • Salduz-Beistand 24 x 7 (Gericht Antwerpen/Turnhout)
  • Alle Aspekte der Nachbarschaftsstörung (Einzäunung, Hecken, Pflanzen, …)
  • Unter anderem Kfz-Kauf und Probleme mit Fluggesellschaften (verpasster Flug, verlorenes Gepäck)
  • Unrechtmäßige Tat: Alle Aspekte des Schadens – Schadensersatzes.
  • Verträge, Wohnungvermietung, …
  • Tierschutz
  • Probleme mit Zuchtbetrieben (Anerkennung)
  • Handel mit Reit- und Sportpferden
  • Verträge aus dem Filmsektor (Produktion und Koproduktion), Subventionen
  • Flämische Behörden (Taks Shelter Regelung)
  • Verträge für Veranstaltungen
  • Musikrecht
  • Nachlässe und Erbschaften mit internationalen Aspekten (für Ehescheidungen und andere Aspekte des Familienrechts verweisen wir Sie gerne an Kollegen anderer Kanzleien).
  • Vollstreckung belgischer Urteile in Belgien und im Ausland
  • Vollstreckung ausländischer Urteile in Belgien
  • Europäischer Vollstreckungstitel
  • Zahlungsbefehl im Ausland
  • Vollstreckungspfändung
  • Sicherungsmaßnahmen, darunter Drittsicherungspfändung, Pfändung von Konten, bewegliche und unbewegliche Sachen
  • Informationen zur Solvabilität der Gegenpartei
  • Als Rechtsanwalt einer der beteiligten Parteien sowie als Schiedsrichter oder Vermittler.
  • Streitfälle für und gegen Versicherungsgesellschaften (Versicherungsdeckung, Schadensersatz, Verfahrensbeitritt, …)

HABEN SIE EINE JURISTISCHE FRAGE? UNSERE KANZLEI STEHT FÜR SIE BEREIT!

SETZEN SIE SICH MIT UNS IN VERBINDUNG