Allgemeine Geschäftsbedingungen – Anwaltskanzlei Peter De Cock
Die von der Anwaltskanzlei Peter De Cock BVBA an den Mandanten gesendeten Rechnungen sind unverzüglich zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Anwaltskanzlei Peter De Cock BVBA berechtigt, von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen i.H.v. 10% jährlich zu berechnen, sowie eine pauschale Vergütung von 10% des Rechnungsbetrags zur Deckung administrativer Kosten.

Das Rechtsverhältnis zwischen der Anwaltskanzlei Peter De Cock BVAB und dem Mandanten unterliegt belgischem Recht. Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht für den Bezirk Antwerpen zuständig.

Die Gesamthaftung der Anwaltskanzlei Peter De Cock BVBA beschränkt sich auf die von der Berufshaftpflichtversicherung gezahlten Summen. Eine Kopie der Versicherungspolice ist auf formlose Anfrage erhältlich.
Als Rechtsanwaltskanzlei unterliegt BVBA Advocatenkantoor Peter De Cock den Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Januar 2010, das wiederum auf den Europäischen Richtlinien 2001/97/EG und 91/308/EWG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche beruht.