Die Rechsanwaltskanzlei Peter De Cock kann Sie bei allen Problemen bezüglich des Straßenverkehrs sowohl beraten als auch verteidigen, ungeachtet der Tatsache, ob Sie Opfer eines Verkehrsunfalls sind oder ob Ihnen vorgeworfen wird, ihn verursacht zu haben.

Wir stehen Ihnen im Falle von Verstößen im Bereich des Straßenverkehrs bei: Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Ruhezeitregelung, …

Wir vertreten Ihre Interessen ebenfalls, wenn Sie Körper- oder Sachschaden durch einen Verkehrsunfall erlitten haben.

Einige Beispiele:

Sie haben gegen das Tempolimit verstoßen und Sie wurden vor das Polizeigericht geladen und vielleicht bekommen Sie Fahrverbot auferlegt.
RA Peter De Cock kann Ihre Rechte vor Gericht verteidigen und untersuchen, ob bestimmte Sachen zu Ihren Gunsten sind und eventuell für eine geringere Strafe oder Strafaussetzung plädieren.
Sie wurden bei einer Verkehrskontrolle angehalten und es hat sich herausgestellt, dass Sie unter Alkoholeinfluss am Steuer saßen.
Welche Konsequenzen gibt es bezüglich Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafen, Gefängnisstrafen, Fahrprüfungen, psychische oder medizinische Tests?
Sie sind an einem Verkehrsunfall mit Körper- und Sachschäden
bei den beiden Parteien beteiligt. Die Haftpflicht und die Unfallsursache stehen noch nicht fest. Wie sollen Sie sofort reagieren, damit Ihre Rechte gewährleistet sind? Peter De Cock kann Sie beraten und verteidigen!
Ihr Lkw wurde bei einer Polizeikontrolle angehalten und die Protokollanten werfen Ihnen – mit Recht oder zu Unrecht – vor, sie haben gegen die Vorschriften der Ruhezeiten, der Ladeweise Ihres Fahrzeugs, der technischen Kontrolle, … Verstoßen.
Es wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie nur weiterfahren dürfen, wenn Sie eine beträchtliche Geldstrafe zahlen. Wie sollten Sie darauf reagieren und Ihr Fahrzeug möglichst schnell wieder zur Verfügung bekommen?
Peter De Cock kann Ihnen beistehen!

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